AGB
Zu jung für Kunstnägel? Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und medizinischen Bedenken, werden grundsätzlich keine Nagelmodellagen an Minderjährigen unter 16 Jahren durchgeführt. Gerade bei Minderjährigen kann es trotz sorgfältiger Verarbeitung der Modellage zu Haftungsproblemen, sowie möglichen Entwicklungsstörungen am Nagelbett kommen. Der Naturnagel und das Nagelbett befinden sich immer noch im Wachstum, Pupertät und Hormonschwankungen beeinflussen ebenfalls die Stabilität der Kunstnägel. Ab 16 Jahre darf mit einer Erlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten eine Nagelverlängerung und/ oder Nagelmodellage durchgeführt werden. Die Einverständniserklärung ist beim ersten Besuch im Nagelstudio, mit einer Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten im Original mitzubringen.
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten Downloaden, ausdrucken, ausfüllen und mitbringen! Hinweis: Zum Anzeigen des PDF-Dokumentes benötigen Sie einen kostenlosen PDF-Reader!
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Zu jung für Kunstnägel? Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften und medizinischen Bedenken, werden grundsätzlich keine Nagelmodellagen an Minderjährigen unter 16 Jahren durchgeführt. Gerade bei Minderjährigen kann es trotz sorgfältiger Verarbeitung der Modellage zu Haftungsproblemen, sowie möglichen Entwicklungsstörungen am Nagelbett kommen. Der Naturnagel und das Nagelbett befinden sich immer noch im Wachstum, Pupertät und Hormonschwankungen beeinflussen ebenfalls die Stabilität der Kunstnägel. Ab 16 Jahre darf mit einer Erlaubnis der Eltern/ Erziehungsberechtigten eine Nagelverlängerung und/ oder Nagelmodellage durchgeführt werden. Die Einverständniserklärung ist beim ersten Besuch im Nagelstudio, mit einer Kopie des Personalausweises des Erziehungsberechtigten im Original mitzubringen.
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